Barrierefreie Website nach BFSG & WCAG ‑ für Münster, Osnabrück und Ibbenbüren

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) in Kraft. Viele Websites sind immer noch nicht konform. Und bei den meisten Betreibern ist noch nicht angekommen, was das konkret heißt.

Dahinter steckt kein Bürokratie-Monster, sondern eine einfache Idee: Menschen mit Behinderungen sollen Websites genauso selbstverständlich nutzen können wie alle anderen. Weil das über Jahre niemand ernsthaft umgesetzt hat, hat der Gesetzgeber nachgezogen.

Wir bei MC-Mediadesign prüfen Ihre bestehende Website, setzen die nötigen Änderungen um und erstellen die rechtlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung. Wenn Sie in Ibbenbüren, Münster, Osnabrück oder im weiteren Münsterland sitzen, kommen wir auch gerne persönlich vorbei. Ansonsten geht alles digital.

Wen das BFSG trifft und wen nicht

Das BFSG betrifft im Kern alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher anbieten. In der Praxis heißt das:

  • Onlineshops (B2C)
  • Buchungs- und Reservierungssysteme
  • Bank-Websites und Online-Banking
  • Apps zur Personenbeförderung (Tickets, Fahrpläne)
  • E-Book-Reader und entsprechende Software
  • Kundenportale, in denen Verträge abgeschlossen werden

Waage der Gerechtigkeit neben einem aufgeklappten Laptop Reine B2B-Websites, klassische Firmen-Visitenkarten ohne Transaktionsfunktion und Blogs fallen erstmal nicht darunter. Vorsicht aber: Sobald auf Ihrer Website etwas gekauft, gebucht oder vertraglich abgeschlossen werden kann, sind Sie im Geltungsbereich.

Eine wichtige Ausnahme gibt es für Kleinstunternehmen. Wer weniger als 10 Mitarbeiter hat und gleichzeitig unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme bleibt, ist von den BFSG-Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.

Worum es bei WCAG 2.1 wirklich geht

Das BFSG nennt WCAG 2.1 Stufe AA als technischen Standard. Die Abkürzung steht für Web Content Accessibility Guidelines. Hinter dem trockenen Namen verbergen sich vier Prinzipien:

  • Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen Alt-Texte, Videos Untertitel, Texte ausreichend Kontrast (mindestens 4,5:1 für normalen Fließtext).
  • Bedienbar: Alles, was mit der Maus geht, muss auch mit der Tastatur gehen. Keine Zeitlimits, die nicht verlängert werden können. Kein Inhalt, der Anfälle auslösen kann.
  • Verständlich: Sprache klar, Navigation konsistent, Formulare mit eindeutigen Fehlermeldungen.
  • Robust: Sauberes HTML, das von Screenreadern und anderen Hilfstechnologien korrekt interpretiert wird.

Designerin arbeitet an einem User-Interface am Desktop-Computer Das klingt nach Technik, ist aber vor allem Handwerk. Viele Probleme entstehen durch schlampig gesetzte Überschriften, fehlende Beschriftungen an Formularfeldern oder Bilder, deren Alt-Text "IMG_4712.jpg" lautet. Solche Sachen lassen sich beheben.

Audit: So prüfen wir Ihre Website

Designerin arbeitet an einem User-Interface am Desktop-Computer Bevor irgendetwas verändert wird, schauen wir, wo Ihre Website steht. Unser Audit kombiniert automatisierte Tests mit manueller Prüfung, weil keiner der beiden Ansätze allein ausreicht.

Die Tools (Lighthouse, axe, WAVE) finden schnell die offensichtlichen Verstöße: fehlende Alt-Texte, schlechte Kontraste, nicht ausgezeichnete Seitensprache. Etwa die Hälfte der BFSG-relevanten Kriterien lässt sich aber nur manuell prüfen: Kann man das Menü mit der Tastatur bedienen? Sind Fehlermeldungen in Formularen für Screenreader sinnvoll? Funktioniert die Seite auch bei 200 % Zoom ohne horizontales Scrollen?

Am Ende bekommen Sie einen Bericht mit allen Mängeln, nach Priorität sortiert. Plus eine ehrliche Einschätzung, was sich an Ihrer aktuellen Website reparieren lässt und ab wann ein Relaunch günstiger wird.

Umsetzung: Was wir an Ihrer Website ändern

Der Audit liefert die Liste, die Umsetzung macht die Arbeit. Typische Baustellen bei Bestandswebsites:

  • Lesbarkeit: Farben und Schriftgrößen so abstimmen, dass Texte auch bei schlechter Sicht oder auf dem Handy in der Sonne noch lesbar sind. Corporate-Farben, die zu hell sind, bekommen eine angepasste Variante, die zum Look passt.
  • Bedienung ohne Maus: Viele Besucher navigieren mit der Tastatur, per Sprachsteuerung oder mit anderen Eingabehilfen. Wir sorgen dafür, dass das auf Ihrer Website funktioniert und man immer sieht, wo man sich gerade befindet.
  • Klare Struktur: Blinde und sehbehinderte Menschen lassen sich Websites von einer Software vorlesen. Damit das verständlich klingt, braucht Ihre Seite eine saubere Gliederung mit erkennbaren Überschriften, Menüs und Schaltflächen.
  • Verständliche Formulare: Jedes Feld eindeutig beschriftet. Fehlermeldungen, die sagen, was schiefgelaufen ist, nicht nur "Ungültige Eingabe". Bestellung, Anfrage, Login sollen ohne Frust durchlaufen.
  • Bilder und Videos: Jedes Bild bekommt einen kurzen Beschreibungstext für Vorlese-Software. Videos bekommen Untertitel, damit auch gehörlose Menschen mitbekommen, was gesagt wird.
  • Barrierefreiheitserklärung: Rechtlich vorgeschrieben auf jeder betroffenen Website. Wir formulieren den Text und binden ihn ein.

Wenn Ihre Website auf WordPress, Shopify oder einem anderen Baukasten läuft, arbeiten wir im System. Wenn sie eigens programmiert ist, erst recht. Das ist unser Tagesgeschäft. Mehr dazu unter Webdesign. Bei einem Relaunch bauen wir Barrierefreiheit gleich von Anfang an mit ein.

Was Barrierefreiheit sonst noch bringt

Die rechtliche Pflicht ist der offensichtliche Grund. Barrierefreiheit zahlt sich aber auch sonst aus.

In Deutschland leben rund 8 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung. Deutlich mehr haben altersbedingte Einschränkungen der Sicht, Hörfähigkeit oder Motorik. Eine barrierefreie Website schließt diese Menschen nicht als Kunden aus.

Suchmaschinen profitieren ebenfalls. Ordentliche Überschriften-Struktur, semantisches HTML und beschreibende Alt-Texte sind seit Jahren SEO-Standard. Wer die Website für Screenreader optimiert, optimiert sie gleichzeitig für Google. Das ist kein Zufall, beide brauchen Maschinen-lesbare Inhalte.

Und nicht zuletzt: Wer Formulare, Navigation und Texte so gestaltet, dass sie auch bei Stress, schlechter Internetverbindung oder am kleinen Handy-Display noch funktionieren, verliert weniger Besucher. Das merkt man an der Conversion-Rate.

Unsere Leistungen im Überblick

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, das nach dem Go-live abgehakt ist. Jeder neue Blog-Beitrag, jede neue Produktseite, jedes Plugin-Update kann Barrieren einführen. Deshalb bieten wir unseren Kunden folgende Pakete an:

  • BFSG-Audit (einmalig): vollständige Prüfung mit Maßnahmenliste und Priorisierung
  • Umsetzung (einmalig): wir beheben die im Audit gefundenen Mängel
  • Barrierefreiheitserklärung: Erstellung und rechtskonforme Einbindung
  • Laufende Pflege: wir prüfen neue Inhalte und Änderungen regelmäßig
  • Schulung Ihres Teams: damit nach unserem Einsatz nicht wieder Barrieren eingebaut werden

Die meisten Kunden starten mit dem Audit. Von da aus entscheidet sich, ob wir die Umsetzung übernehmen, Ihr internes Team sie macht oder wir gemeinsam vorgehen.

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit

Ab wann muss meine Website barrierefrei sein?

Seit dem 28. Juni 2025. Wer unter das BFSG fällt und das noch nicht umgesetzt hat, ist streng genommen schon seit Monaten im Verzug. Bei Neuprojekten ist Barrierefreiheit ab Tag eins Pflicht.

Welche Websites sind vom BFSG betroffen?

Im Kern alle, über die Verbraucher etwas kaufen, buchen oder vertraglich abschließen können: Onlineshops, Buchungssysteme, Online-Banking, Ticket-Systeme, Apps zur Personenbeförderung und bestimmte Kundenportale. Reine Informations- oder Firmenwebsites ohne Transaktionsfunktion fallen aktuell nicht darunter.

Gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen?

Ja, aber nur für Dienstleistungen. Wer weniger als 10 Beschäftigte hat und zusätzlich entweder unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme bleibt, ist von der Pflicht befreit, digitale Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Für Produkte (etwa E-Reader) gilt die Ausnahme nicht.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Das hängt davon ab, wo Sie starten. Ein Audit einer mittelgroßen Unternehmenswebsite liegt bei uns im niedrigen vierstelligen Bereich. Die Umsetzung bewegt sich je nach Zustand der Seite zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Wir schätzen das nach dem Audit konkret, vorher wäre jede Zahl Kaffeesatzlesen.

Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen?

Bis zu 100.000 Euro pro Verstoß. In der Praxis wird das nicht sofort verhängt, sondern die Marktüberwachungsbehörde fordert meist zuerst zur Nachbesserung auf. Verlassen sollte man sich darauf aber nicht.

Was ist der Unterschied zwischen BFSG und BITV 2.0?

Die BITV 2.0 gilt für Behörden und öffentliche Stellen. Das BFSG gilt für private Unternehmen. Technisch verweisen beide auf WCAG 2.1 Stufe AA als Standard, der Geltungsbereich unterscheidet sich aber. Wer Leistungen für die öffentliche Hand erbringt, muss unter Umständen beide erfüllen.

Kann man eine bestehende Website nachträglich barrierefrei machen?

In den meisten Fällen ja. Bei strukturellen Problemen (veralteter Baukasten ohne ARIA-Support, tiefgreifende Design-Probleme) kann ein Relaunch am Ende günstiger sein als Flicken. Das Audit klärt das.

Kostenlose Erst-Einschätzung Ihrer Website.


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